Einhandmesser

Die Klinge der nachfolgenden Modelle kann einhändig geöffnet und festgestellt werden. Einhandmesser unterliegen in Deutschland einer Tragebeschränkung, d. h. zum erlaubten Führen muss ein sog. sozialadäquater Grund vorhanden sein. Der Erwerb und Besitz fällt, sofern es sich nicht um eine Stichwaffe handelt, jedoch nicht unter das Waffenrecht.

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Einhandmesser

Die Klinge der nachfolgenden Modelle kann einhändig geöffnet und festgestellt werden. Einhandmesser unterliegen in Deutschland einer Tragebeschränkung, d. h. zum erlaubten Führen muss ein sog. sozialadäquater Grund vorhanden sein. Der Erwerb und Besitz fällt, sofern es sich nicht um eine Stichwaffe handelt, jedoch nicht unter das Waffenrecht.

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