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Klingenlänge bis 12 cm

Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 12 cm unterliegen in Deutschland, sofern es sich nicht um eine Stichwaffe handelt, keiner Tragebeschränkung.

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Klingenlänge bis 12 cm

Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 12 cm unterliegen in Deutschland, sofern es sich nicht um eine Stichwaffe handelt, keiner Tragebeschränkung.

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