"Echte" Springmesser (Full Automatik) unterliegen in Deutschland besonderen waffenrechtlichen Vorgaben. Als wichtigstes Kriterium für den erlaubten Besitz gilt u. a. eine maximale Klingenlänge von 8,5 cm. Die nachfolgenden Modelle entsprechen dem deutschen Waffengesetz. Für das Mitführen gelten jedoch die gleichen Regeln wie bei Einhandmessern.
"Echte" Springmesser (Full Automatik) unterliegen in Deutschland besonderen waffenrechtlichen Vorgaben. Als wichtigstes Kriterium für den erlaubten Besitz gilt u. a. eine...
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"Echte" Springmesser (Full Automatik) unterliegen in Deutschland besonderen waffenrechtlichen Vorgaben. Als wichtigstes Kriterium für den erlaubten Besitz gilt u. a. eine maximale Klingenlänge von 8,5 cm. Die nachfolgenden Modelle entsprechen dem deutschen Waffengesetz. Für das Mitführen gelten jedoch die gleichen Regeln wie bei Einhandmessern.