ACMA - Distributor For Fine Knives

Allgemeine Vertragsbedingungen für den Verkauf an Verbraucher

Gültig ab 01.11.2024

A. Parteien

I. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: AVB) regeln die geschäftlichen Beziehungen der

ACMA - Distributor For Fine Knives

Inh. Heike Reus

Veiter Weg 13

97241 Bergtheim

Germany

Tel.: (+49) 09367 9816-16, Fax.: (+49) 09367 9816-17

http://www.acma.de, E-Mail: info@acma.de

UST.ID Nr. DE206431479

nachstehend – Verkäufer – genannt

und dem Kunden, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist,

nachstehend – Käufer – genannt

beim Verkauf von Schneidwerkzeugen und Zubehör aller Art.

II. Diese AVB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

B. Geltungsbereich

I. Die AVB des Verkäufers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

II. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend.

C. Vertragsschluss

I. Für Kaufverträge, die über den Online-Shop des Verkäufers geschlossen werden, gilt:

1. Angaben des Verkäufers auf den Internetshop-Seiten stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, ein Angebot zum Kauf der Ware zu unterbreiten. Der Kunde gibt gegenüber dem Verkäufer ein Angebot zum Kauf von Waren ab. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf nach den Bestimmungen bleibt unberührt. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer dem Käufer zugeht oder dem Käufer die Ware zugesendet wird. Wird ein Vertragsangebot vom Verkäufer nicht innerhalb von 2 Werktagen durch Auftragsbestätigung oder Zusendung der Ware angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der Kunde ist hieran nicht mehr gebunden. Die Bestätigung gilt als übermittelt, wenn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge damit gerechnet werden kann, dass die Erklärung dem Käufer zugegangen ist. Die automatische Bestätigung des Bestelleingangs stellt keine Annahme des Vertragsangebotes dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung.

2. Zur Abgabe einer verbindlichen Bestellung des Kunden sind folgende Schritte erforderlich:

Der Kunde legt den bzw. die ausgewählten Artikel durch Anklicken der Buttons „In den Warenkorb“ (Detailansicht/Listen- und Suchansicht) in den virtuellen „Warenkorb“. Der Warenkorb kann jederzeit durch Anklicken des Warenkorb-Buttons geöffnet und Änderungen vorgenommen werden.

Mit Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ gelangt der Kunde zunächst zum Login-Bereich, soweit er nicht bereits angemeldet ist. Nach der erfolgreichen Registrierung, bzw. des erfolgreichen Logins kommt der Kunde auf die Seite „Warenkorb bearbeiten“ - die Übersichtsseite seiner Bestellung. Hier besteht die Möglichkeit für den Kunden, die Bestelldaten zu prüfen, Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen oder auch die Bestellung abzubrechen. Wird das Fenster des Internetbrowsers des Kunden geschlossen, ist der Bestellvorgang abgebrochen. Erst mit dem Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ist die Bestellung des Kunden abgegeben.

3. Der Verkäufer speichert die Bestellung des Kunden sowie die Daten des Vertrags und den Vertragstext nicht in einer für den Käufer nachträglich noch zugreifbaren Form. Sollte der Käufer den Kaufvorgang dokumentieren wollen, wird empfohlen, die entsprechenden Angaben vor Abgabe der verbindlichen Bestellung zu kopieren und zu speichern, auszudrucken oder anderweitig zu speichern/sichern.

Der Verkäufer übermittelt dem Käufer nach Vertragsschluss per E-Mail oder spätestens mit Lieferung der Ware eine Vertragsbestätigung, in welcher der Vertragsinhalt wiedergegeben ist.

II. Kaufverträge, die nicht über den Online-Shop des Verkäufers geschlossen werden:

1. Bei Kaufverträgen über vorkonfektionierte und standardisierte Produkte (Katalogware), die nicht über den Online-Shop des Verkäufers geschlossen werden, gilt:

2. Angebote des Verkäufers stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, ein Angebot zum Kauf der Ware zu unterbreiten. Der Kunde gibt gegenüber dem Verkäufer ein Angebot zum Kauf von Waren ab. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware und/oder sonstige Leistung erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt unberührt. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer dem Käufer zugeht. Wird ein Vertragsangebot vom Verkäufer nicht innerhalb von 20 Werktagen durch Auftragsbestätigung angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der Kunde ist hieran nicht mehr gebunden.

III. Sonderbestimmungen für den Kauf von selbstkonfigurierter Ware der Marke Benchmade:

Kunden haben die Möglichkeit, auf der Internetseite des Herstellers Benchmade (https://www.benchmade.com) selbst ein Messer zu konfigurieren und dieses über den Verkäufer per E-Mail zu bestellen.

Die Bestellung eines solchen Messers über den Verkäufer erfolgt durch folgenden Bestellablauf:

1. Der Kunde stellt eine Anfrage beim Verkäufer zur Bestellung eines Custom Knives der Marke Benchmade. Der Kunde erhält eine Antwort des Verkäufers per E-Mail über den Bestellablauf.

2. Der Kunde erstellt sein eigenes Custom Knive auf der Internetseite des Herstellers Benchmade unter https://www.benchmade.com/custom-knife-builder. Der Kunde kann das Messermodell, die Klingenform, den Klingenstahl, das Klingenfinish und die Griffmaterialien spezifizieren. Dazu wählt er im Menü „CUSTOM“ und wählt das gewünschte Modell aus und klickt auf „CUSTOMIZE“.

3. Nach der Personalisierung des Custom Knives klickt der Kunde auf „ADD TO BAG“. Der finale Preis für den Kunden weicht vom dabei angezeigten US-Dollar-Betrag ($) ab.

4. Unter „Review your Designs“ wird der Kunde dazu aufgefordert, die gemachten Konfigurationen zu bestätigen. Eine Änderung der Bestellung ist anschließend nicht mehr möglich. Sofern der Kunde mit der konfigurierten Ware einverstanden ist, bestätigt er „I understand and acknowledge the terms“ durch Setzen eines Hakens und klickt dann auf „Continue“.

5. Der Kunde erstellt dann einen Screenshot des virtuellen Warenkorbs („MY BAG“). Anschließend klickt der Kunde auf „CHECKOUT“ und erstellt auch hier einen oder mehrere Screenshots aller aufgeführten Positionen.

6. Der Kunde sendet dem Verkäufer die erstellten Screenshots als Antwort an die zuvor erhaltene E-Mail des Verkäufers. Der Kunde verlässt dann die Internetseite von Benchmade, ohne die Registrierung abschließen und eine Zahlung vornehmen zu müssen.

7. Der Verkäufer leitet die konfigurierte Bestellung an Benchmade weiter. Der Verkäufer erhält Angaben zum Endpreis, inklusive Steuern und Zollgebühren, und der Lieferzeit der Bestellung. Der Kunde bestätigt diese Konditionen schriftlich gegenüber dem Verkäufer. Anschließend erhält er eine verbindliche Vorkassen-Rechnung in Höhe des vorher genannten Kaufpreises. Nach Zahlungseingang gibt der Verkäufer den finalen Auftrag an Benchmade weiter. Die Lieferung erfolgt innerhalb der zuvor angegebenen Lieferzeit direkt vom Verkäufer aus Deutschland.

8. Beim Kauf konfigurierter Ware der Marke Benchmade ist das Widerrufsrecht des Käufers (Abschnitt M) gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.

D. Preise/Bezahlung

I. Alle Preisangaben in den Angeboten des Verkäufers sind Endpreise in Euro (€) und beinhalten etwaige angefallene Steuern und Abgaben sowie Verpackungskosten. Die Versand- bzw. Frachtkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

II. Der Mindestbestellwert beträgt 25 € (Netto-Warenwert ohne Versand- oder Frachtkosten). Verbraucher werden ab einem Bestellwert von 80 € im Inland versandkostenfrei beliefert, es sei denn es handelt sich um Sperrgut. Versandkosten im Ausland werden im Warenkorb angezeigt. Versandkosten für gewünschte Teillieferungen oder Waren, die getrennt voneinander verpackt werden müssen, sind vom Käufer zu tragen.

III. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis bei Lieferung fällig. Die Lieferung an Neukunden erfolgt grundsätzlich gegen Nachnahme. Der Verkäufer behält sich vor, im Einzelfall oder auf Wunsch des Käufers Vorauskasse zu verlangen. Auslandslieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Der Verkäufer bietet die Zahlung auf Vorkasse nur an, wenn der bestellte Artikel am Lager des Verkäufers verfügbar ist. Sofern Vorauszahlungen vereinbart sind, müssen diese bis spätestens eine Woche nach Auftragsbestätigung ohne Abzug durch den Kunden erbracht worden sein, ansonsten verschiebt sich die Lieferung bzw. Übergabe auf einen durch den Verkäufer neu festzulegenden späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zahlungseingang. Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nachbesserung (insb. Mangelbeseitigung) steht.

IV. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kommt der Käufer ohne weitere Erklärung des Verkäufers in Verzug, soweit er 14 Tage nach Lieferung und Rechnungszugang nicht bezahlt hat.

V. Bei Vorkasse gewährt der Verkäufer einen Zahlungsrabatt von 3 % sofern binnen der Zahlungsfrist gezahlt wird.

V. Zum Anfall von Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Treten nach dem Vertragsabschluss in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers Umstände ein bzw. werden dem Verkäufer diese erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Auslieferung der Ware zurückzuhalten, bis die Ware vollständig im Voraus bezahlt ist oder dem Verkäufer in angemessener Höhe Sicherheit für den Zahlungsanspruch geleistet wurde.

VII. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

E. Auslieferung/Übergabe der Waren

I. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 1 Woche ab Vertragsabschluss bei fristgerechter Zahlung des Kaufpreises. Bei Zahlung auf Vorkasse wird die Ware nach Zahlungseingang versendet.

II. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, insbesondere auf Grund von höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung) werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.

III. Die Rechte des Käufers gemäß Abschnitt I. dieser AVB und die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

F. Gewährleistung

I. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

II. Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder vom Verkäufer (insbesondere in Katalogen oder auf dessen Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogangaben, welche Qualität und Funktion der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen, die beispielsweise aus Sicherheitsgründen oder technischen Notwendigkeiten resultieren, sowie zumutbare Änderungen in Form, Farbe und Gewicht sind keine Mängel.

III. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1, 2 und 3 BGB).

IV. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, hat der Käufer das Wahlrecht hinsichtlich der gewünschten Art der Nacherfüllung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§§ 439, 440, 441 BGB). Der Verkäufer hat das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern.

VI. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

VII. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Abschnitt I.

G. Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Verschiebung von Lieferfristen

I. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Verkäufer gekaufte Ware abzunehmen. Das gesetzliche Recht zur Leistungsverweigerung bleibt hiervon unberührt. Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, so hat er, wenn er diese Pflichtverletzung zu vertreten hat, dem Verkäufer den hier durch entstehenden zusätzlichen Aufwand (u.a. Arbeitszeit der Mitarbeiter des Verkäufers, Fahrt-, Lager- und Materialaufwand) zu erstatten und den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.

II. Teillieferungen und Teilleistungen durch den Verkäufer sind nur zulässig, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der weiteren bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, außer der Käufer erklärt sich zur Kostenübernahme bereit.

H. Eigentumsvorbehalt

I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Waren vor.

II. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.

III. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und behält sich den Rücktritt vor. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

IV. Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

V. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

VI. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

VII. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. III. geltend machen. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind die in diesem Fall berechtigt, die Befugnisse des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

VIII. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

I. Haftungsbeschränkung

I. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

II. Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

III. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

IV. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten habt. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 648, 648a BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

J. Verjährung

Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Verjährungsfristen.

K. Rechtswahl

I. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

II. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als diesen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der diesen durch diejenigen zwingenden Bestimmungen des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.

L. Gerichtsstandvereinbarung

Gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat ,ist Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.



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Allgemeine Vertragsbedingungen für den Verkauf an Unternehmer

Gültig ab 01.11.2024

A. Parteien

I. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: AVB) regeln die geschäftlichen Beziehungen der

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Inh. Heike Reus

Veiter Weg 13

97241 Bergtheim

Germany

Tel.: (+49) 09367 9816-16, Fax.: (+49) 09367 9816-17

http://www.acma.de, E-Mail: info@acma.de

UST.ID Nr. DE206431479

nachstehend – Verkäufer – genannt

und dem Kunden, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist,

nachstehend – Käufer – genannt

beim Verkauf von Schneidwerkzeugen und Zubehör aller Art.

II. Diese AVB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

B. Geltungsbereich

I. Die AVB des Verkäufers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

II. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend.

III. Gegenüber Unternehmern gelten diese AVB auch bezüglich zukünftiger gleichartiger Rechtsgeschäfte bezüglich Schneidwerkzeugen und Zubehör aller Art.

C. Vertragsschluss

I. Für Kaufverträge, die über den Online-Shop des Verkäufers geschlossen werden, gilt:

1. Angaben des Verkäufers auf den Internetshop-Seiten stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, ein Angebot zum Kauf der Ware zu unterbreiten. Der Kunde gibt gegenüber dem Verkäufer ein Angebot zum Kauf von Waren ab. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer dem Käufer zugeht oder dem Käufer die Ware zugesendet wird. Wird ein Vertragsangebot vom Verkäufer nicht innerhalb von 14 Werktagen durch Auftragsbestätigung oder Zusendung der Ware angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der Kunde ist hieran nicht mehr gebunden. Die Bestätigung gilt als übermittelt, wenn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge damit gerechnet werden kann, dass die Erklärung dem Käufer zugegangen ist. Die automatische Bestätigung des Bestelleingangs stellt keine Annahme des Vertragsangebotes dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung.

2. Zur Abgabe einer verbindlichen Bestellung des Kunden sind folgende Schritte erforderlich:

Der Kunde legt den bzw. die ausgewählten Artikel durch Anklicken der Buttons „In den Warenkorb“ (Detailansicht/Listen- und Suchansicht) in den virtuellen „Warenkorb“. Der Warenkorb kann jederzeit durch Anklicken des Warenkorb-Buttons geöffnet und Änderungen vorgenommen werden.

Mit Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ gelangt der Kunde zunächst zum Login-Bereich, soweit er nicht bereits angemeldet ist. Nach der erfolgreichen Registrierung, bzw. des erfolgreichen Logins kommt der Kunde auf die Seite „Warenkorb bearbeiten“ - die Übersichtsseite seiner Bestellung. Hier besteht die Möglichkeit für den Kunden, die Bestelldaten zu prüfen, Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen oder auch die Bestellung abzubrechen. Wird das Fenster des Internetbrowsers des Kunden geschlossen, ist der Bestellvorgang abgebrochen. Erst mit dem Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ist die Bestellung des Kunden abgegeben.

3. Der Verkäufer speichert die Bestellung des Kunden sowie die Daten des Vertrags und den Vertragstext nicht in einer für den Käufer nachträglich noch zugreifbaren Form. Sollte der Käufer den Kaufvorgang dokumentieren wollen, wird empfohlen, die entsprechenden Angaben vor Abgabe der verbindlichen Bestellung zu kopieren und zu speichern, auszudrucken oder anderweitig zu speichern/sichern.

Der Verkäufer übermittelt dem Käufer nach Vertragsschluss per E-Mail oder spätestens mit Lieferung der Ware eine Vertragsbestätigung, in welcher der Vertragsinhalt wiedergegeben ist.

II. Kaufverträge, die nicht über den Online-Shop des Verkäufers geschlossen werden:

1. Bei Kaufverträgen über vorkonfektionierte und standardisierte Produkte (Katalogware), die nicht über den Online-Shop des Verkäufers geschlossen werden, gilt:

2. Angebote des Verkäufers stellen eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, ein Angebot zum Kauf der Ware zu unterbreiten. Der Kunde gibt gegenüber dem Verkäufer ein Angebot zum Kauf von Waren ab. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware und/oder sonstige Leistung erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind einseitige Änderungen oder Ergänzungen oder eine Stornierung der Bestellung nicht mehr möglich. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer dem Käufer zugeht. Wird ein Vertragsangebot vom Verkäufer nicht innerhalb von 14 Werktagen durch Auftragsbestätigung angenommen, gilt dieses als abgelehnt und der Kunde ist hieran nicht mehr gebunden.

III. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers, soweit der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer geschlossen hat. Der Käufer wird unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Ware informiert. Der Verkäufer behält sich in diesem Fall den Rücktritt vor. Das gilt nicht, wenn das Lieferhindernis nur von vorübergehender Dauer ist. In diesem Fall verlängern oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum des Bestehens des Lieferhindernisses sowie gegebenenfalls zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unverzüglich schriftlich gegenüber dem Verkäufer erklärt.

D. Preise/Bezahlung

I. Die Preise im Webshop des Verkäufers sind rein netto ohne Steuern, Abgaben sowie Verpackungskosten in Euro (€). Die Versand- bzw. Frachtkosten werden gesondert ausgewiesen.

II. Der Mindestbestellwert beträgt 25 € (Netto-Warenwert ohne Versand- oder Frachtkosten). Bitte beachten Sie den Mindestauftragwert bei Erstbestellungen (D.II.). Aufträge deren Netto-Warenwert 500 Euro übersteigt, werden innerhalb Deutschlands frei (Empfangsstation) geliefert. Die Transportkosten für Auslandslieferungen werden im Warenkorb berechnet. Versandkosten für gewünschte Teillieferungen oder Waren, die getrennt voneinander verpackt werden müssen, sind vom Käufer zu tragen.

III. Als Unternehmer werden nur Handelsunternehmen beliefert, die sich für den betreffenden Produktbereich durch eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregistereintrag legitimieren. Als Erstorder gilt für Unternehmer ein Mindestauftragswert in Höhe von 1000 € (netto). Bei Zahlung auf Vorkasse wird Unternehmern ein Skontoabzug in Höhe von 3% gewährt.

IV. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis bei Lieferung fällig. Die Lieferung an Neukunden erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse. Der Verkäufer behält sich vor, im Einzelfall oder auf Wunsch des Käufers Vorauskasse zu verlangen. Auslandslieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Der Verkäufer bietet die Zahlung auf Vorkasse nur an, wenn der bestellte Artikel am Lager des Verkäufers verfügbar ist. Sofern Vorauszahlungen vereinbart sind, müssen diese bis spätestens eine Woche nach Auftragsbestätigung ohne Abzug durch den Kunden erbracht worden sein, ansonsten verschiebt sich die Lieferung bzw. Übergabe auf einen durch den Verkäufer neu festzulegenden späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zahlungseingang. Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nachbesserung (insb. Mangelbeseitigung) steht.

V. Nach Vergabe einer Kundennummer durch den Verkäufer an den Unternehmer kann die Zahlung auch auf Rechnung erfolgen.

VI. Rechnungen an Unternehmer sind zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum mit
2 % Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird Unternehmern 3 % Skonto gewährt.

VII. Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn ein Skontoabzug ausdrücklich vereinbart ist und der Rechnungsbetrag fristgerecht in voller Höhe eingeht sowie der Kunde nicht mit der Begleichung von anderen Forderungen in Verzug ist.

VIII. Zum Anfall von Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.

IX. Treten nach dem Vertragsabschluss in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers Umstände ein bzw. werden dem Verkäufer diese erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Auslieferung der Ware zurückzuhalten, bis die Ware vollständig im Voraus bezahlt ist oder dem Verkäufer in angemessener Höhe Sicherheit für den Zahlungsanspruch geleistet wurde.

X. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

XI. Der Verkäufer ist berechtigt, den Preis einer bestellten Ware anzupassen, wenn eine Lieferung dieser Ware vorübergehend nicht möglich ist, weil die Ware bei dem Hersteller nicht erhältlich ist. Ist die Lieferung aus diesem Grund erst vier Monate nach dem Vertragsschluss möglich, kann der Verkäufer den ursprünglichen Preis der Ware anpassen, wenn es infolge der Bestellung zu einer Steigerung der Beschaffungskosten für den Verkäufer, insbesondere wegen erhöhter Material- und Produktionskosten beim Hersteller der Ware, gekommen ist. Die Preisanpassung erfolgt anhand des veränderten Einkaufspreises und der veränderten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Die Anpassung dient lediglich dem Ausgleich der erhöhten Selbstkosten des Verkäufers. Der Verkäufer informiert den Käufer, wenn eine Lieferung der Ware möglich ist und teilt ihm den angepassten Preis mit. Dem Käufer steht das Recht zu, die Bestellung vollständig oder teilweise zu stornieren, wenn er mit dem angepassten Preis nicht einverstanden ist.

E. Auslieferung/Übergabe der Waren

I. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Ware, die nicht am Lager ist wird in Rückstand genommen. Sobald die in Rückstand genommene Ware beim Verkäufer eintrifft wird sie analog der Bestellung ausgeliefert. Nachsendungen von Rückständen erfolgen für den Kunden mit kostenfreiem Versand. Sofern im Einzelfall keine Lieferfrist vereinbart wurde, beträgt die Lieferfrist ca. 1 Woche ab Vertragsabschluss bei fristgerechter Zahlung des Kaufpreises. Bei Zahlung auf Vorkasse wird die Ware nach Zahlungseingang versendet.

II. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung) werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gelten insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Verhinderung der Lieferung nicht selbst zu vertreten hat, die Unmöglichkeit infolge höherer Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse.

III. Die Rechte des Käufers gemäß Abschnitt I. dieser AVB und die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

F. Gewährleistung

I. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

II. Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder vom Verkäufer (insbesondere in Katalogen oder auf dessen Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Geringfügige Abweichungen gegenüber Katalogangaben, welche Qualität und Funktion der Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen, die beispielsweise aus Sicherheitsgründen oder technischen Notwendigkeiten resultieren, sowie zumutbare Änderungen in Form, Farbe und Gewicht sind keine Mängel.

III. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1, 2 und 3 BGB).

IV. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Verpackungsschäden an gelieferter Ware sind sofort bei Lieferung bei der liefernden Spedition anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich bei Lieferung und bei der Untersuchung, nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

V. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer das Recht zu wählen, ob der Verkäufer Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

VI. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

VII. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Abschnitt I.

G. Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Verschiebung von Lieferfristen

I. Wird Ware an einen Unternehmer versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf diesen Kunden über, wenn die Ware das Unternehmen des Verkäufers verlässt. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer Transport oder Versand übernimmt bzw. beauftragt.

II. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Verkäufer gekaufte Ware abzunehmen. Das gesetzliche Recht zur Leistungsverweigerung bleibt hiervon unberührt. Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, so hat er, wenn er diese Pflichtverletzung zu vertreten hat, dem Verkäufer den hier durch entstehenden zusätzlichen Aufwand (u.a. Arbeitszeit der Mitarbeiter des Verkäufers, Fahrt-, Lager- und Materialaufwand) zu erstatten und den Verkäufer von berechtigten Ansprüchen Dritter freizustellen.

III. Teillieferungen und Teilleistungen durch den Verkäufer sind nur zulässig, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der weiteren bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, außer der Käufer erklärt sich zur Kostenübernahme bereit.

H. Eigentumsvorbehalt

I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Waren vor.

II. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.

III. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und behält sich den Rücktritt vor. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

IV. Der Käufer ist bis auf Widerruf befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

V. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

VI. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

VII. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. III. geltend machen. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind die in diesem Fall berechtigt, die Befugnisse des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

VIII. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

I. Haftungsbeschränkung

I. Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

II. Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

III. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

IV. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten habt. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 648, 648a BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

J. Verjährung

Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme, ansonsten mit Gefahrübergang.

Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. J. II. Satz 1 und J. II. Satz 2 1. sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

K. Rechtswahl

Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

L. Gerichtsstandvereinbarung

Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers Bergtheim für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Dies gilt auch für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.