
Einhandmesser
Einhandmesser sind Taschenmesser, die mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet werden können. Einhandmesser unterliegen in Deutschland einer Tragebeschränkung, d. h. zum erlaubten Führen muss ein sog. sozialadäquater Grund vorhanden sein.